Letzte Aktualisierung: 28. November 2012
Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Chemie erfüllt, wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Chemie einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat. Andere Bewerber mit gleichwertiger Qualifikation können in den Masterstudiengang Chemie aufgenommen werden. Über deren Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss (siehe § 3 Studienordnung Master Chemie).
Bei Fragen ist der Fachstudienberater für den Masterstudiengang Chemie ein guter Ansprechpartner.
Seit dem Jahr 2006 ist die Technische Universität Chemnitz als erste "Familiengerechte Hochschule" in Sachsen zertifiziert. Das Studieren des Masterstudiengangs Chemie mit Kind ist möglich. Die Organisation des Studienalltags erfolgt in enger Abstimmung mit dem Studiendekan des Masterstudiengangs Chemie, mit dem Bemühen für die Studierenden individuelle Lösungen zu schaffen. Für Fragen im Vorfeld steht der Fachstudienberater gerne zur Verfügung.
Für alle Prüfungsleistungen - dazu zählen Klausuren, sonstige schriftliche Arbeiten, Praktika, mündliche Prüfungen sowie alternative Prüfungsleistungen - ist eine Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) notwendig. Ausgenommen sind anrechenbare Studienleistungen und Prüfungsvorleistungen.
Die für die Anmeldung notwendigen Formulare sind hier zu finden.
Ob eine Leistung (z.B. ein Praktikum) als Prüfungsleistung anmeldepflichtig ist, kann der aktuellen Studienordnung entnommen werden. Die Studienordnung ist hier zu finden, dabei ist die Änderung der Studien- und Prüfungsordnung (hier zu finden) zu beachten. In der Modulbeschreibung befinden sich z.B. Informationen über die Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Inhalte des Moduls sowie die Modulprüfung. Oft ist ein erfolgreich attestiertes Praktikum (Prüfungsvorleistung) die Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten. Das bedeutet, dass man vor der Modulprüfung (Anmeldung im ZPA notwendig) das Praktikum (Anmeldung im ZPA nicht notwendig) erfolgreich absolvieren muss. Der genaue Ablauf des zugehörigen Praktikums kann beim Praktikumsverantwortlichen erfragt werden. Achtung: Sollte als Modulprüfung ein Praktikum angegeben sein, so ist dafür eine Anmeldung im ZPA notwendig!
Eine Anmeldung zur Prüfung gilt immer für das aktuelle Semester - sollte die Prüfungsleistung erst im folgenden Semester abgelegt werden (z.B. Berichte zu Praktika, mündliche Prüfungen), so muss die Prüfung für das entsprechende Semester angemeldet werden. Sollte nach der Anmeldung der Prüfungstermin auf das folgende Semester fallen, ist eine Abmeldung beim Prüfungsamt für das aktuelle Semester und eine Anmeldung für das folgende Semester notwendig. Andernfalls zählt die Prüfung als nicht bestanden, da sie nicht angetreten wurde.
Für die meisten schriftlichen Prüfungen ist eine Anmeldung nur im vom ZPA veröffentlichten Anmeldezeitraum möglich. Der Anmeldezeitraum ist auf der Homepage des ZPA ersichtlich. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig im ZPA zu informieren, ob man für die kommenden Prüfungen zugelassen ist. Das ZPA veröffentlicht sowohl in den Schaukästen auf der Reichenhainer Straße wie auch im Internet (siehe hier) Zulassungslisten, auf dem sich die Matrikelnummern aller Anmeldungen befinden. Sollte hinter einer Matrikelnummer ein "Zugelassen unter Vorbehalt" stehen, so ist die benötigte Vorleistung noch nicht absolviert oder noch nicht an das Prüfungsamt gemeldet worden. In solchen Fällen bekommt man in der Regel einen Brief vom ZPA, in dem auf die Zulassung unter Vorbehalt hingewiesen wird. Sollte der Vorbehalt wenige Tage vor dem Prüfungstermin immer noch bestehen, so ist spätestens dann eine Nachfrage bei dem für die Vorleistung Verantwortlichen ratsam.
Die Termine für mündliche Prüfungen legt der Prüfer in der Regel in Absprache mit den Prüflingen fest.
Für mündliche Prüfungsleistungen kann man sich auch außerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums anmelden. Eine zeitige Anmeldung ist dabei sinnvoll. Spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung sollte man seine Anmeldung abgegeben haben. Zur Prüfung muss man einen Zulassungsbescheid vom ZPA mitbringen, welcher gleichzeitig als Prüfungsprotokoll dient. Den Zulassungsbescheid kann man während der Sprechzeiten des ZPA (hier zu finden) abholen. Wenn man die Anmeldung persönlich zu den Sprechzeiten abgibt, bekommt man den Zulassungsbescheid oft direkt ausgehändigt - wenn alle Vorleistungen erfüllt sind.
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn das Praktikum in der Modulbeschreibung als Modulprüfung definiert ist. Die Anmeldung sollt vor Beginn des Praktikums erfolgen. Ist in der Modulbeschreibung als Modulprüfung ”Benotete Praktikumsversuche einschließlich Protokolle“ angegeben, so benötigt man keine zusätzliche Zulassungsbescheinigung aus dem ZPA. Besteht die Modulprüfung hingegen aus einem ”Bericht zum Praktikum“, so benötigt man eine Zulassungsbescheinigung aus dem ZPA.
Für einige Module im Masterstudium (z.B. Wissenschaftliche Diskussion aktueller Forschungsgebiete, Projektarbeit, Vertiefungspraktikum) wird eine Zulassungsbescheinigung vom ZPA benötigt, die zur Prüfung beim Prüfer abgegeben werden muss.
Man kann sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von der Prüfung beim ZPA abmelden. Dazu ist das hier verlinkte Formular zu nutzen. Ein Rücktritt innerhalb von weniger als einer Woche vor Beginn der Prüfung z.B. aufgrund von Krankheit ist möglich. Dafür muss ein begründeter Antrag beim Prüfungsamt eingereicht werden. Es ist hilfreich den Antrag zusätzlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzugeben. Sollte man am Tag der Prüfung krank sein oder werden, so muss schnellstmöglich gegenüber dem ZPA erklärt werden, dass man von der Prüfung zurücktritt. Der Rücktritt muss schriftlich begründet sowie die Gründe nachgewiesen werden. Dazu sollte das hier zu findende Formular vom Arzt ausgefüllt und beim ZPA eingereicht werden. Achtung: Ein Attest, welches lediglich "Prüfungsunfähigkeit" oder "Arbeitsunfähigkeit" bescheinigt, wird vom ZPA nicht anerkannt.
Eine Erkrankung während der Prüfung ist der Prüfungsaufsicht bzw. dem Prüfer mitzuteilen und schnellstmöglich ein begründeter Rücktritt samt ärztlichem Attest im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Wichtig ist dabei, dass dies dem Prüfer spätestens bei der Abgabe der Prüfung anzeigt wird und man am gleichen Tag einen Arzt aufsucht und dies auch belegt.
Bei mündlichen Prüfungen ist neben der Information an das ZPA auch eine E-Mail an den Prüfer und ein Anruf im Sekretariat des Prüfers sinnvoll.
Praktikumsversuche: Bei Praktikumsversuchen, die eine Prüfungsleistung sind, ist eine Abmeldung beim ZPA in der Regel nicht notwendig, da mit dem Praktikumsverantwortlichen oft ein Ausweichtermin bzw. eine längere Bearbeitungszeit vereinbart werden kann. Ein ärztliches Attest ist beim Praktikumsverantwortlichen vorzulegen. Bei individueller Terminvereinbarung für den Versuch ist der Praktikumsverantwortliche unverzüglich zu informieren.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann die Einsicht in die Prüfung sinnvoll sein. Formal ist dafür laut Prüfungsordnung ein Zeitraum von maximal einem Jahr vorgesehen - die meisten Prüfer geben jedoch individuelle Termine bekannt, zu denen die Prüfungen eingesehen und vorhandene Fragen geklärt werden können.
Die Anmeldung zur Nachklausur oder Wiederholungsklausur erfolgt beim ZPA. Dies sollte so zeitig wie möglich erfolgen. Beim dritten Versuch ist die Prüfung von zwei unabhängigen Prüfern zu bewerten.
Für die meisten technischen Problemen sind der FSR Chemie oder das Universitätsrechenzentrum (URZ) kompetente Ansprechpartner. Für Studenten gibt es zum Beispiel kostenlose Lizenzen von ausgewählten Microsoftprodukten (z.B. Windows, allerdings kein Office!) oder besondere Preise für andere Software. Es sind auch kostenlose Lizenzen für verschiedene Software vorhanden - beispielsweise stehen Lizenzen für Origin 9 zur Verfügung: Informationen zu Origin-Lizenzen übers URZ
Aber auch bei der Einrichtung des PCs um das Netz der TU Chemnitz zu nutzen, die Einführung in viele Programme und generelle Probleme stehen Kurse des URZ zur Verfügung, beziehungsweise kann der FSR Chemie helfen.
Für jeden Jahrgang wird vom FSR Chemie eine Mailingliste erstellt, über die sämtliche wichtige Informationen rund ums Chemiestudium verteilt werden. Alle Teilnehmer an der Einführungsveranstaltung des FSRs werden zur entsprechenden Mailingliste hinzugefügt. Alle anderen schreiben bitte eine Mail an den FSR Chemie, damit Sie auf der Mailingliste eingetragen werden. Die Mailinglisten folgen dabei dem Muster chJJ@tuchemnitz.de, wobei JJ für die letzten beiden Ziffern des Jahres der Immatrikulation des entsprechenden Jahrgangs steht - z.B. ch12 für die Mailingliste des Bachelorjahrgangs, der 2012 immatrikuliert worden ist.
Jeder Nutzer der TU Chemnitz erhält eine Unimailadresse (vorname.nachname@sJJJJ.tu-chemnitz.de) sowie ein Homeverzeichnis, in dem Daten abgelegt werden können. Man kann auf beides über die Login-Seite der TU Chemnitz zugreifen. JJJJ steht dabei für das Immatrikulationsjahr.
An der Universität gibt es an vielen Stellen für die Studierende zugängliche PCs. Neben PCs in der Universitätsbibliothek gibt es auch Computerpools. Wichtige Informationen dazu sind auf der Website des URZ zu finden.
| Semester | Praktikum | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| SS | Heterogene Katalyse | Dr. Schwarz |
| SS | Homogene Katalyse | Prof. Lang |
| SS | Funktionsmaterialien | Prof. Mehring |
| SS | Polymermaterialien | Dr. Seifert |
| SS | Kombinatorische Chemie | Juniorprof. Kataev |
| WS | Computational Chemistry | Juniorprof. Friedrich |
| WS | Praxis der Elektrochemische Materialwissenschaften | Prof. Holze |
| WS | Kolloide | Dr. Hemeltjen |
| WS | Oberflächen- und Kolloidanalytik* | Dr. Hemeltjen |
| WS | Grenzflächenchemie | Dr. Hemeltjen |
Zur persönlichen Ausrüstung gehört ein Laborkittel, der vor Studiumsbeginn gekauft werden sollte. Eine Schutzbrille wird vom Institut für Chemie gestellt. Es ist sinnvoll in der Uni einen Spind für den Kittel zu benutzen. Dafür muss man im Glas- und Chemikalienlager 15 € Kaution hinterlegen. Die Spinde werden in der Regel von je zwei Personen zusammen benutzt. Eine Glasbruchversicherung kann von Vorteil sein, da man für zerstörte Praktikumsausrüstung unter Umständen Ersatz beschaffen muss (Ersatzbeschaffung z.B. über Chemikalienlager bzw. Glaswerkstatt). Die Zeiten für die Auftragsannahme bzw. die Öffnungszeiten (Glaswerkstatt: siehe hier bzw. Chemikalienlager: siehe hier) sind dabei zu beachten.
Zu Beginn des Wintersemesters gibt es für jedes Semester eine verpflichtende Sicherheitseinweisung - die genauen Daten gibt es immer über die Jahrgangsmailinglisten. Für die Praktika gibt es oft auch eine zusätzliche Sicherheitseinweisung, Termine dafür gibt der Praktikumsverantwortliche bekannt. Studierende, die im Sommersemeser das Studium beginnen, melden sich bitte bei Dr. Steffen Hemeltjen für eine individuelle Terminvereinbarung für die Sicherheitseinführung.
Während der Einführungsveranstaltung des FSR Chemie kann man sich für die Nutzung des Angebots der Universitätsbibliothek anmelden. Neben einem ruhigen Arbeitsplatz findet man in der Bibliothek auch die meisten Lehrbücher um Vorlesungen und Praktika vor- bzw. nachzubereiten. Ebenso ist es möglich nach der Anmeldung auf der Homepage der Bibliothek den Ausleihzeitraum zu verlängern bzw. Medien vorzumerken. Auch ist dort der Zugriff auf Onlinejournale und Onlinedatenbanken möglich.
Mit dem Studentenausweis kann bargeldlos in der Mensa bezahlt werden. Auch das bargeldlose Kopieren ist möglich, genaue Informationen gibt es in der Einführungsveranstaltung des FSR Chemie.
Gleichzeitig ist der Studentenausweis ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr im VMS und in den Regionalzügen der Deutschen Bahn. Genauere Informationen über das Semesterticket sind auf der Website des StuRa zum Thema Semesterticket zu finden. Achtung: der Studentenausweis gilt nur im aufgedruckten Zeitraum als Fahrkarte - eine rechtzeitige Rückmeldung und Erneuerung des Aufdrucks ist daher wichtig.
Die Stundenpläne sind hier zu finden. Die eventuell zur Auswahl stehenden Gruppeneinteilungen haben zur Zeit keine Bedeutung für die Studierenden. Man kann die Module in einer vom Studienablaufplan abweichenden Reihenfolge absolvieren. Man muss dabei aber beachten, dass für eine erfolgreiche Prüfungsanmeldung unter Umständen andere Modulprüfungen vorher erfolgreich absolviert werden müssen.
Die Module "Wissenschaftliche Diskussion aktueller Forschungsgebiete", "Projektarbeit", "Vertiefungspraktikum", "Wissenschaftliche Arbeitstechniken" und "Masterarbeit" müssen von allen Studenten des Masterstudiums absolviert werden. Das Modul "Wissenschaftliche Diskussion aktueller Forschungsgebiete" wird dabei unter Betreuung eines jährlich wechselnden Hochschullehrers in Seminarform durchgeführt - die Anwesenheit in der erste Veranstaltung ist daher zwingend erforderlich.
Die anderen genannten Module werden von den Hochschullehrern individuell geplant und betreut. Die von den Arbeitskreisen zur Verfügung gestellten Themen können bei den Hochschullehrern erfragt werden. Das Modul "Wissenschaftliche Arbeitstechniken" soll dazu befähigen, ein wissenschaftliches Projekt eigenständig auszuarbeiten und dies in Schriftform zu dokumentieren. Das Modul muss vor Beginn der Masterarbeit abgeschlossen sein. Das dabei zu untersuchende Thema ist nicht zwingend an das Thema der Masterarbeit gekoppelt - es ist aber sinnvoll, das Modul zur Planung der Masterarbeit zu verwenden. Für die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren und Übungen gibt es in der Regel keine Einschreiblisten, lediglich für die Teilnahme an Praktika kann es solche Regelungen geben. Dies wird vom Praktikumsverantwortlichen bekanntgegeben.
Erst die Anmeldung zur Prüfung legt fest, welches Modul man offiziell belegt. Sobald man an einer Modulprüfung teilgenommen habt, muss diese allerdings auch spätestens mit der 2. Wiederholungsprüfung bestanden werden. Es können zusätzliche Prüfungen absolviert und die Noten nach Antrag auf dem Zeugnis eingetragen werden. Dafür ist eine Anmeldung im Prüfungsamt notwendig, auf der kenntlich gemacht ist, das diese Module als Zusatzfach belegt werden. Vor Anmeldung zur letzten Modulprüfung muss ein Antrag gestellt werden, welche der absolvierten Zusatzfächer auf dem Zeugnis aufgeführt werden sollen. Am Einfachsten ist es, bei der Anmeldung im Prüfungsamt nachzufragen, wie die Anmeldung und der entsprechende Antrag aussehen soll.